Die direkten staatlichen Subventionen von Startups müssen beendet werden. Diese führen zu einer Verzerrung des Wettbewerbs und stellen damit einen Nachteil für nicht unterstützte Startups dar. Ausdrücklich sollen damit keine Startups geschwächt, sondern vielmehr geregelte Rahmenbedingungen gestärkt werden. Staatliche Aufgabe zur Unterstützung von Startups sollte sich darauf beschränken, als Schiedsrichter für gleiche Spielregeln zu sorgen und nicht ausgewählte Startups zu bevorzugen. Darüber hinaus müssen bürokratische Hürden deutlich gesenkt werden und die Vergabe von Venture Capital steuerlich begünstigt werden, sodass weiterhin eine solide und faire Finanzierung der Startups gewährleistet ist. Die persönliche Unterstützung von Gründern, wie etwa durch ein Gründerstipendium, soll weiterhin bestehen bleiben.
Begründung:
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die öffentliche Hand nicht über die ausreichende Kompetenz zur Vergabe von Risikokapital verfügt. Die Tatsache, dass es sich, im Gegensatz zu Business Angels, nicht um das Kapital des Verantwortlichen handelt führt zu falschen Anreizen und somit zu einer ineffizienten Vergabe von Geldern. Im Gegensatz zu den Investitionen von Business Angels existieren kaum erfolgreiche Unternehmen, welche in ihrer Gründungsphase massiv durch öffentliche Gelder unterstützt wurden. Darüber hinaus werden bei staatlichen Investitionen zu stark ideologische Kriterien berücksichtigt und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nicht ausreichend in die Entscheidung einbezogen. Über eine steuerliche Begünstigung (so wie im Antrag “Startups: Neuer Gründergeist für Innovationsmotor Deutschland” 2014 in Korbach beschlossen) von Venture Capital hingegen ließe sich jedoch weiterhin eine öffentliche Förderung von Startups realisieren, die Entscheidung über die begünstigten Unternehmen würde jedoch von deutlich sachverständigeren Entscheidungsträgern realisiert.